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Aktuelle Neuigkeiten zur Bundestagswahl 2009

22.September 2009

Was ist Erst- und Zweitstimme ? Wahlentscheidend ist die Zweitstimme
Mit der Erststimme - linke Stimmzettelseite - entscheidet der Wähler, welcher Direktbewerber seines Wahlkreises in den Bundestag einzieht. Gewählt ist der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält. Der Freistaat Sachsen ist in 16 Bundestagswahlkreise untergliedert - bundesweit gibt es 299 Wahlkreise.

In jedem Bundesland treten die Parteien mit einer eigenen Landesliste an. Wahlentscheidend ist die auf dieser Liste abgegebene Zweitstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels. Denn der Anteil der Zweitstimmen, den eine Partei erhält, bestimmt die Gesamtzahl ihrer Sitze im Parlament.

Der Wähler kann auch vom so genannten Stimmensplitting Gebrauch machen kann, indem er Erst- und Zweitstimme für unterschiedliche Wahlvorschläge abgibt. Der Wähler hat auch die Möglichkeit, lediglich eine der beiden Stimmen abzugeben. Die nicht abgegebene Stimme gilt als ungültig.

Die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden auf die Landeslisten der Parteien verteilt, die mehr als 5 Prozent der abgegebenen gültigen Zweistimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben. Die Sitzzahl kann sich durch sogenannte Überhangmandate erhöhen. Diese entstehen, wenn eine Partei durch die Erstimme mehr Sitze erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Die direkt gewählten Bewerber ziehen auf jeden Fall in das Parlament
ein.


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